IN VIA Landesverband Bayern
IN VIA Bayern e.V.
Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit

Mehr Unterstützung für Migrantinnen gefordert

München, 3. März 2019. Zum Weltfrauentag 2019 hat IN VIA Bayern mehr Unterstützung für Migrantinnen und Frauen ohne Aufenthaltsstatus bei der Integration in Deutschland gefordert. „Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nach Deutschland zugewandert sind, sind in vielfältiger Weise bei der Integration benachteiligt und brauchen deshalb Beratung, Begleitung und die Möglichkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft“, sagt die Landesvorsitzende von IN VIA, Adelheid Utters-Adam. „Denn nur wer seine Rechte und Möglichkeiten kennt, kann sich dafür einsetzen.“

IN VIA Bayern setzt sich mit seinen Projekten und Einrichtungen vor allem für Frauen in Not ein und unterstützt Migrantinnen bei der Integration. Aus dieser Erfahrung heraus sieht Utters-Adam eine intensivere Unterstützung für unerlässlich. Besonders junge Mädchen, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind, bräuchten Unterstützung, um Deutsch zu lernen und sich beruflich orientieren zu können. Mit dieser Hilfe gelänge es ihnen häufig sehr gut, einen geeigneten Ausbildungsplatz zu finden und ihnen die Perspektive für eigenständiges Leben zu ermöglichen. Viele erwachsene Migrantinnen brächten bereits Kompetenzen und Qualifikationen mit, die in der Gesellschaft gefragt seien. „Hier gilt es kultursensibel diese Fähigkeiten zum Tragen zu bringen und die Frauen damit ökonomisch und beruflich unabhängig zu machen“, so Utters-Adam.

Für Frauen, deren Aufenthaltsstatus vom Ehemann abhängig ist, fordert IN VIA ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Nach langem Kampf hätten Frauenorganisationen, die mit Migrantinnen arbeiten, im Jahr 2000 erreicht, dass die Frist zur Erreichung eines eigenen Aufenthaltstitels von fünf auf zwei Jahre herabgesetzt wurde. Inzwischen sei sie wieder auf drei Jahre angehoben worden. Dadurch müssten zum Beispiel Frauen, die in einer gewalttätigen Beziehung leben, bei dem Ehemann bleiben, bis sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen.

Ein besonderes Augenmerk müsse auf Frauen gerichtet sein, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland angeworben wurden und Opfer von Menschenhandel geworden sind. Sie verfügten über keine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Tatsache ermöglicht es, sie in die Prostitution zu zwingen. „Für Frauen, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution geworden sind, fordern wir einen Abschiebestopp“, erklärt Utters-Adam. Die Polizei müsse für das Delikt Menschenhandel vor allem in Verbindung mit Zwangsprostitution sensibilisiert werden und durch Abschiebestopp müsse eine Zeugenaussage möglich gemacht werden.

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