Petitonsausschuß: Höchstes Votum für Kampagne „Freiwilligendienst stärken“
Berlin. In der Sitzung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages 15. November 2023 hat die von über 100.000 Menschen unterstützte Petition der Kampagne „Freiwilligendienst stärken“ das höchste Votum erhalten. Die Entscheidung fiel einstimmig. Diese eindeutige Unterstützung ist äußerst selten und unterstreicht, dass auch die Parteien im Bundestag endlich erkannt haben, dass die Freiwilligendienste im In- und Ausland dringend gestärkt werden müssen.
Zur Entscheidung erklärt Marie Beimen, Petentin und eine der Freiwilligensprecherin der Kampagne: „Wir haben nach monatelangem Einsatz die Politik von unseren Forderungen überzeugt. Dieser Erfolg ist das Ergebnis von sehr viel Engagement von Freiwilligen, Ehemaligen, Trägern und Unterstützerinnen und Unterstützer, die alle davon überzeugt sind, dass eine Stärkung der Freiwilligendienste dringend notwendig ist für unsere Gesellschaft. Wenn die Bundespolitik ihr eigenes Votum ernst meint, müssen in den aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen umgehend die Kürzungspläne gestoppt werden. Wir brauchen mehr Geld für eine Stärkung der Freiwilligendienste, eine Kürzung hätte katastrophale Folgen für die Dienste und würde ihren gesellschaftlichen Mehrwert in Frage stellen. Das hat die Politik durch das heutige Votum auch erkannt, aber sie muss jetzt dementsprechend beim Haushalt für das nächste Jahr und die folgenden handeln.“
Die Kampagne „Freiwilligendienst stärken“ erwartet jetzt ein Stopp der Kürzungspläne von der Bundespolitik. Dies wäre auch ein ernstzunehmender Startschuss für eine gemeinsame Debatte über einen Ausbau und Stärkung der Freiwilligendienste. Aufgrund des einstimmigen Votums im Petitionsausschuss wird die Petition der Kampagne durch eine Einzelrede eines zuständigen Abgeordneten aus dem Petitionsausschuss im Anschluss auch im Plenum des Bundestages behandelt. Dies wird voraussichtlich am 30. November 2023 erfolgen.
Zum Hintergrund: Der Petitionsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Petition dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium zur Berücksichtigung zu überweisen. Dies stellt in den Verfahrensgrundsätzen das höchstmögliche Votum da. Die Bundesregierung hat nach Beschluss der Petition im Bundestag sechs Wochen Zeit, um darzulegen, wie die Anliegen der Petition berücksichtigt werden können. Ferner hat der Petitionsausschuss beschlossen, das Anliegen der Petition allen Landesvertretungen zuzuleiten und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, soweit es darum geht, die Freiwilligendienste attraktiver zu gestalten und die Finanzierung sicherzustellen. Damit setzt das Votum auch ein deutliches Signal in den aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen zum Bundeshaushalt 2024, die in der Bereinigungssitzung ab dem 16. November abgeschlossen werden. Aktuell sieht der Bundeshaushalt Kürzungen von 78 Millionen Euro (-24 Prozent der Gesamtmittel) bei den Jugendfreiwilligendiensten (-25 Millionen Euro) und beim Bundesfreiwilligendienst (-53 Millionen Euro) im nächsten Jahr vor. Die Kürzungspläne der Bundesregierung würden Wegfall von rund 35.000 Stellen in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Sportvereinen im nächsten Jahr bedeuten.